Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine gesetzlich vorgeschriebene Steuervorauszahlung auf unrealisierte Gewinne aus Investmentfonds, insbesondere thesaurierende Fonds wie ETFs.
Diese Regelung wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt, um eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlage
Die Vorabpauschale basiert auf folgenden gesetzlichen Regelungen des deutschen Steuerrechts:
- § 16 (1) Nr. 2 InvStG – Klassifiziert die Vorabpauschale als Kapitalertrag.
- § 20 (1) Nr. 3 EStG – Definiert die Vorabpauschale als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
- § 43 (1) Satz 1 Nr. 5 EStG – Legt die Abzugsverpflichtung für diese Erträge fest.
Die offizielle Grundlage findet sich im Investmentsteuergesetz (InvStG) und im Einkommensteuergesetz (EStG).
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Steuer auf die Vorabpauschale ist eine jährliche fiktive Ertragssteuer, die auf Investmentfonds angewendet wird. Ihre Berechnung basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter der Fondswert zu Jahresbeginn und -ende sowie der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Basiszins.
📌 Basiszins für 2024: 2,29 % → Relevanter Wert für die Berechnung der Vorabpauschale in 2025.
⚠ Falls dein Fonds im Laufe des Jahres keine Wertsteigerung hatte, beträgt die Vorabpauschale 0,00 €.
Wichtig: Dies ist nur ein Beispiel. Für eine genauere Berechnung deiner Steuerlast stehen verschiedene Online-Rechner zur Verfügung.
Schritt 1: Berechnung des Basisertrags
Der Basisertrag dient als Grundlage für die Besteuerung und wird wie folgt berechnet:
- Formel:
Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7 - Beispielrechnung:
Angenommen, dein Fonds hatte am 1. Januar 2024 einen Wert von 10.000 €:
10.000 € × 2,29 % × 0,7 = 160,30 € (Basisertrag)
Schritt 2: Vergleich mit der tatsächlichen Wertsteigerung
- Tatsächlicher Wertzuwachs:
Falls dein Fonds bis zum 31. Dezember 2024 auf 10.700 € gestiegen ist, beträgt die Wertsteigerung 700 €. - Anwendung: Der Basisertrag (160,30 €) wird mit der tatsächlichen Wertsteigerung (700 €) verglichen. Der niedrigere Wert wird für die Vorabpauschale herangezogen.
Beispiel:- Wertsteigerung über 160,30 € → Vorabpauschale: 160,30 €
- Wertsteigerung unter 160,30 € (z. B. nur 100 €) → Vorabpauschale: 100 €
- Keine Wertsteigerung → Vorabpauschale: 0,00 €
Schritt 3: Steuerberechnung
Da Geldmarktfonds keine Teilfreistellung haben (§20 InvStG), ist die gesamte Vorabpauschale steuerpflichtig.
- Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag): 26,375 %
- Steuerbetrag: 160,30 € × 26,375 % = 42,28 €
⚠ Da für Geldmarktfonds keine Teilfreistellung gilt, fällt die Steuer auf den gesamten Vorabpauschalen-Betrag an.
Wie wird die Steuer abgeführt?
- Die Steuer wird automatisch vom Investmentanbieter abgeführt.
- Anleger erhalten eine Steuerbescheinigung zur Dokumentation für ihre Steuererklärung.
Was passiert, wenn nicht genug Guthaben vorhanden ist?
Falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist:
- Die Steuer kann nicht abgezogen werden und der offene Betrag wird an das Finanzamt gemeldet.
- Das Finanzamt kann Verzugszinsen oder Säumniszuschläge erheben.
- Anleger müssen die Steuer dann selbst an das Finanzamt zahlen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wichtige Punkte zusammengefasst:
✅ Die Vorabpauschale wird jährlich erhoben, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
✅ Sie basiert auf einer gesetzlich festgelegten Berechnung.
✅ Die Steuer wird automatisch abgeführt, und Anleger erhalten eine Steuerbescheinigung.
✅ Anleger sollten ausreichend Guthaben bereithalten, um Probleme mit der Steuerzahlung zu vermeiden.
💡 Für weitere Informationen empfehlen wir, ein Steuerbüro zu konsultieren.