1. Holvi’s Vision für Europa
Lies hier mehr über unsere europäische Vision!
2. Holvi & SEPA
SEPA steht für Single Euro Payments Area. Ziel des 2014 eingeführten SEPA ist es, Verfahren und Standards für den Euro-Zahlungsverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum zu vereinheitlichen und harmonisierte Zahlungskanäle, wie SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzubieten. Im Rahmen der SEPA-Verordnung folgen alle inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der Europäischen Union denselben Standards.
Holvi wurde im September 2016 SEPA-Partner. Seitdem bieten wir jedem Holvi-Kunden IBANs und BICs an. Auf diese Weise verhindern wir IBAN-Diskriminierung in Übereinstimmung mit den SEPA-Richtlinien und internationalen Vorschriften.
3. Unsere finnischen IBANs und BICs
Wir sind von der finnischen Finanzaufsichtsbehörde (FIN-FSA) lizenziert. In Finnland sind alle IBANs für Holvi-Konten finnisch und beginnen mit dem Präfix FI. Nach der SEPA-Verordnung sind alle IBANs innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums gleichwertig und müssen überall akzeptiert werden, wo auch andere SEPA-IBANs akzeptiert werden.
Die finnische IBAN besteht aus 18 Ziffern: FI, gefolgt von 16 Ziffern.
Der BIC für Holvi-Konten mit einer finnischen IBAN lautet HOLVFIHH.
Lies hier mehr über IBANs und BICs.
4. Unsere deutschen IBANs und BICs
Seit 2019 erhalten Holvi-Kunden mit einem in Deutschland registrierten Unternehmen eine deutsche IBAN, die mit dem Präfix DE beginnt. Unsere deutschen Kunden werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Bundesfinanzministerium (BMF) beaufsichtigt. Nach der SEPA-Verordnung sind alle IBANs innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums gleichwertig und müssen überall akzeptiert werden, wo auch andere SEPA-IBANs akzeptiert werden.
Die deutsche IBAN besteht aus 22 Ziffern: DE gefolgt von 20 Ziffern.
Der BIC für Holvi Konten mit deutscher IBAN lautet HOLVDEB1XXX.
Lies hier mehr über IBANs und BICs.
5. SEPA-Mitgliedsstaaten
SEPA hat 36 Mitgliedsstaaten: Österreich, Belgien, Großbritannien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Republik Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien und Schweden, die drei EWR-Länder Norwegen, Liechtenstein und Island sowie die Schweiz und Monaco.
6. Wohin kann ich mich im Fall von IBAN-Diskriminierung wenden?
Unternehmen und Institutionen innerhalb des SEPA-Raums sind verpflichtet, jede IBAN-Nummer eines beliebigen SEPA-Mitgliedslandes zu akzeptieren.
Einige Unternehmen erlauben ihren Kunden, per Lastschrift zu bezahlen. Dies allerdings nur über Girokonten bei einem Kreditinstitut in einem bestimmten Mitgliedstaat. Diese Einschränkung ist als "IBAN-Diskriminierung" bekannt und stellt einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 2 der SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) dar, der besagt:
“Ein Absender, der eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger tätigt, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der SEPA-Region ist, braucht den Mitgliedstaat, in dem das Zahlungskonto geführt wird, nicht anzugeben, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist.”
Für alle Beschwerden, die sich auf einen Verstoß eines Unternehmens gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 beziehen, das unter der Aufsicht einer Finanzaufsichtsbehörde steht, z. B. FIN-FSA (Finnland), BaFin (Deutschland), ist die Finanzaufsichtsbehörde zuständig.
In Österreich – IBAN-Diskriminierung durch Unternehmen aus Österreich
Holvi-Nutzer in Österreich können sich bei Beschwerden an die FMA wenden. Für weitere Informationen folge bitte dem Link:
In Deutschland – IBAN-Diskriminierung durch Unternehmen aus Deutschland
Holvi-Nutzer in Deutschland können sich mit Beschwerden über Unternehmen, die ihrer Aufsicht unterliegen, an die BaFin wenden. Für weitere Informationen folge bitte dem Link:
Holvi-Nutzer, die sich über ein Unternehmen beschweren möchten, das nicht von einer Finanzaufsichtsbehörde überwacht wird, können sich an eine der folgenden qualifizierten Stellen wenden:
- Liste qualifizierter Einrichtungen laut Bundesamt für Justiz (nur auf Deutsch verfügbar)
Beschwerden können auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Die verschiedenen Industrie- und Handelskammern findest du unter dem folgenden Link:
Industrie- und Handelskammer (nur auf Deutsch verfügbar)