Wenn uns zu deinem Konto eine Pfändung erreicht, dann senden wir dir zeitnah eine E-Mail. Wir informieren dich darin über alle Einzelheiten sowie die nächsten Schritte.
Wenn du den Betrag von uns an den Gläubiger auskehren lassen möchtest, dann sende uns bitte die an die E-Mail anhängte Zahlungsanweisung ausgefüllt per E-Mail zu.
Holvi agiert bei einer Pfändungsmaßnahme als Drittschuldnerin. Als solche sind wir gesetzlich verpflichtet ein Zahlungsverbot sicherzustellen. Wenn du Fragen zum Hergang der Pfändungsmaßnahme hast, wende dich bitte an den Gläubiger oder das zuständige Vollstreckungsgericht.
Pfändungsaufhebung
Die Aufhebung der Pfändung muss vom Gläubiger bei uns veranlasst werden. Wenn die Aufhebung bei uns eingeht wird sie so schnell wie möglich bearbeitet und das Konto freigeschalten.
Solltest du den Betrag über die in der E-Mail angehängten Zahlungsanweisung vollständig begleichen, können wir die Kontoentsperrung direkt nach der Überweisung des Betrags vornehmen.
Bitte beachte, dass dies nur möglich ist, sofern keine weitere Pfändungsmaßnahme vorliegt.
Wenn die Aufhebung schon vor längerer Zeit bei uns hätte eingehen sollen, dann kontaktiere bitte den Gläubiger, damit dieser sie uns erneut zukommen lässt, da sie uns in diesem Fall noch nicht erreicht hat. Gerne kann der Gläubiger uns die Aufhebung per Fax an +49 30 69088781 zukommen lassen.
Bitte beachte, dass Ruhendstellungen von Pfändungen nicht akzeptiert werden, sondern nur die komplette Aufhebung.
Häufig gestellte Fragen
Die Pfändung ist nicht rechtmäßig - was soll ich tun?
Holvi agiert bei einer Pfändungsmaßnahme als Drittschulderin. Als solche sind wir gesetzlich verpflichtet ein Zahlungsverbot sicherzustellen. Wenn du Fragen zum Hergang der Pfändungsmaßnahme hast, wende dich bitte an den Gläubiger oder das zuständige Vollstreckungsgericht.
Ich habe Geld erhalten, was nicht gepfändet werden darf.
Sollte es sich um eine Corona-Unterstützung handeln, dann übersende uns bitte den Bewilligungsbescheid der jeweiligen Behörde über unser Kontaktformular.
Für alle anderen Anliegen wende dich bitte an den Gläubiger oder das zuständige Vollstreckungsgericht.
Wo finde ich die Vorlage für die Zahlungsanweisung?
Du findest die Zahlungsanweisung an die E-Mail, die wir dir bezüglich der Pfändung gesendet haben angehängt. Ansonsten kannst du sie auch hier erneut herunterladen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.