Eine kurze Anmerkung zu den Eigentümerverhältnissen
Derzeit unterstützt Holvi keine Eigentümerstrukturen, die eine oder mehrere juristische Personen mit mehr als 25 % Firmenbesitz beinhalten. Mit anderen Worten: Wenn sich dein Unternehmen im Besitz eines anderen Unternehmens befindet, ist Holvi keine gute Wahl. Wir akzeptieren auch keine Holdinggesellschaften.
Hinweis: Bevor wir dein Konto eröffnen können, muss dein Unternehmen vollständig registriert sein und es müssen alle erforderlichen Dokumente (soweit zutreffend) vorliegen – ausgenommen davon sind die deutschen GmbH und UG in Gründung, siehe unten.
Unterstützte Unternehmensformen je Land
Deutschland
- Einzelunternehmen / Gewerbe (nicht eingetragen)
- Freiberufler
- GmbH in Gründung (Vor-GmbH)
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Gründung
- UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Für die deutschen Unternehmensformen GmbH und UG bieten wir Gründerkonten an, die es dir ermöglichen, dein Stammkapital auf dein Bankkonto einzuzahlen, bevor die offiziellen Dokumente, wie z.B. der Handelsregisterauszug, vorliegen. Alle anderen Unternehmensformen müssen vor der Kontoeröffnung alle relevanten Dokumente zur Überprüfung vorlegen können.
Österreich
- Einzelunternehmen / Gewerbe (nicht eingetragen)
- Freiberufler
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Finnland
- Oy - Osakeyhtiö
- Toiminimi / Yksityinen elinkeinonharjoittaja
Eurozone
Belgien
Für alle Unternehmen gilt: Diese müssen vollständig bei der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) (Banque-Carrefour des Entreprises (BCE) / Kruispunktbank van Ondernemingen (KBO)) registriert sein.
- Einzelunternehmer (eingetragen)
- Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SPRLU/EBVBA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SPRL/BVBA)
- Eine “société privée à responsabilité limitée” (auf französisch) oder “besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (auf holländisch)
Irland
Für alle Unternehmen gilt: Diese müssen vollständig beim Companies Registration Office (CRO) registriert sein.
- Einzelunternehmer (soletrader)
- Private limited company (Ltd.)
- Single Member Company (Einzelmitglieder-Unternehmen)
Niederlande
Für alle Unternehmen gilt: Diese müssen vollständig bei der Kamer van Koophandel (KvK) registriert sein.
- Eenmanszaak (Einzelunternehmer)
- Besloten Vennootschap (BV) (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)