Leider musst du ein bestehendes Unternehmen haben, um ein Holvi-Konto eröffnen zu können.
Warum ist das so? Wir müssen dein Unternehmen verifizieren, nachdem du ein Konto eröffnet hast – und bevor du vollen Zugang erhältst. Mehr über die Eröffnung eines Holvi-Kontos und die Verifizierung erfährst du hier.
Gibt es Ausnahmen?
Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das deutsche Gründerkonto, für die Unternehmensformen GmbH und UG in der Gründungsphase.
Mit dem Gründerkonto können Gesellschafter*innen ein Holvi-Konto eröffnen, auf das sie das Stammkapital ihres Unternehmens einzahlen können. Danach können die Gesellschafter*innen ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen und einen Handelsregisterauszug hochladen – dann können wir ihr Unternehmen verifizieren und ihnen vollen Zugriff auf ihr Holvi-Konto gewähren. Lies hier mehr über deutsche Gründerkonten.
Keine Stammkapitaleinlagen für finnische Aktiengesellschaften (Oy)
Wenn du planst, Holvi für die Einzahlung des Stammkapitals einer finnischen Aktiengesellschaft (Osakeyhtiö, Oy) zu nutzen, ist dies aufgrund der finnischen Gesetzgebung noch nicht möglich.
Bitte beachte, dass seit dem 1. Juli 2019 keine Kapitaleinlage mehr erforderlich ist, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Wir benötigen jedoch weiterhin einen Registerauszug, um dein Unternehmen zu verifizieren. Du kannst einen Registerauszug über dein Holvi-Profil hochladen, nachdem dein Unternehmen im finnischen Handelsregister eingetragen ist.